GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Allgemeine Information des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. zur GEMA

Allgemeine Information des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. zur GEMA:

GEMA ist die Abkürzung für die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Sie verwaltet die Nutzungsrechte von unter anderem Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Wird Musik öffentlich aufgeführt, so erhält die GEMA hierfür Geld und verteilt dieses wiederum an die Rechteinhaber.

Der LSB Niedersachsen hat über den DOSB einen eigenen Rahmenvertrag mit der GEMA, der nun auch bis Ende 2025 verlängert wurde. Dieser Vertrag sieht im Wesentlichen folgendes vor:

Grundsätzlich sind auch die Sportvereine, die Mitglied im LSB sind, verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen, wenn sie Musik nutzen. Wenn die Veranstaltung rechtzeitig bei der GEMA angemeldet wird, erhalten die Vereine aber durch die Mitgliedschaft im LSB 20 % Rabatt. Wird die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig bei der GEMA angemeldet, dann verfällt der 20 %-ige Rabatt. Die GEMA behält sich auch vor, Schadensersatz-ansprüche in Höhe von 100 % auf die normale Gebühr geltend zu machen.

Als Ausnahme sind gänzlich die Veranstaltungen von der GEMA-Gebühr befreit, die in dem GEMA-Vertrag unter Nummer 5 mit den Punkten a – p aufgeführt sind.  Wichtig ist, dass die Veranstaltung exakt mit dem Wortlaut der abgegoltenen Nutzung übereinstimmt.  Daher können wir an dieser Stelle nur raten, lieber einmal zu viel als zu wenig Veranstaltungen anzumelden. Sie können immer darauf hinweisen, dass Sie davon ausgehen, dass Ihre Veranstaltung unter einen bestimmten Punkt fällt und sich das dann schriftlich (z.B. per Mail) von der GEMA bestätigen lassen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Hotline der GEMA in Berlin, die Sie unter der Telefonnummer 030 58999958 erreichen. Bedenken Sie jedoch, dass die dortigen Hotline-Mitarbeitenden nicht auf Sportorganisationen spezialisiert sind, sondern Anfragen aus ganz Deutschland und von den verschiedensten Firmen, Organisationen und Zusammenschlüssen erhalten. Es ist daher ratsam, selber auf den bestehenden Rahmenvertrag des LSB über den DOSB mit der GEMA hinzuweisen.

Pauschalvertrag des Landes Niedersachsen:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat seit dem 01.11.2024 mit der GEMA einen eigenen Pauschalvertrag zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen in Niedersachsen abgeschlossen. Danach wird die GEMA-Gebühr für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik je Organisation und Jahr übernommen. Von diesem Vertrag profitieren auch die niedersächsischen Sportvereine, die im LSB organisiert sind! Zunächst gilt vorrangig der Vertrag des Landessportbundes Niedersachsen. Sofern die geplante Veranstaltung nicht von diesem Vertrag umfasst ist, können Vereine die Leistungen des Niedersächsischen Pauschalvertrages in Anspruch nehmen.

Nähere Informationen zu diesem Vertrag finden Sie unter
www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/entlastung-fur-vereine-und-organisationen-das-land-niedersachsen-ubernimmt-zukunftig-die-gema-gebuhren-236763.html

Stand: 12. Mai 2025

Kontakt

Sabine Tönnies
E-Mail: stoennies(at)lsb-niedersachsen.de
Tel: 0511 1268-140